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Infos zur IGP-LAP am 29.08.2021 in Herzogenrath

Stempel Information

Hallo alle zusammen,

am Sonntag, 29.08.2021, findet in diesem Jahr die IGP-LAP der Landesgruppe Rheinland in der Gruppe Herzogenrath statt. Nach Ablauf des Meldeschlusses am 30.07. werden sechs Hundeführerinnen und Hundeführer an den Start gehen:

Ferner hat eine IGP 2 gemeldet:

Nach Rücksprache mit LR Klaus Senghaas erhaltet ihr heute den Ablaufplan.

Prüfungsleitung: Constanze Störring

Fährtenleger: Frank Brandmeyer (BK Jülich) und Burkhard Kees (BK Düren)

Die Fährtenleger sowie der Leistungsrichter treffen sich um 07.30 Uhr am Klubheim der BK-Gruppe Herzogenrath, An der Waidmühl, 52134 Herzogenrath.

Das Fährtengelände ist Acker und nur ca. 10 Minuten vom Klubheim der Gruppe Herzogenrath entfernt.

Die Hundeführer finden sich bitte um 08.00 Uhr am Klubheim ein und werden dort von der Prüfungsleitung in Empfang genommen. Die Auslosung erfolgt dort und es wird in der Reihenfolge der Lose ins Gelände gefahren. Start ab Klubheim ins Fährtengelände wird gegen 08:40 Uhr sein. Die Chipkontrolle der Hunde erfolgt im Fährtengelände.

Die Hundeführer führen in schwarz/weiß (schwarze Hose/weißes Oberteil). Trainingswesten sind nicht gestattet.

Die Hundeführer bringen bitte die ihnen bereits zugeschickten, ausgefüllten, Meldebögen zur IGM-DM in Bottrop mit.

Schutzdiensthelfer: Felix Baunach (BK Köln) und Florian Neumann (BK Gütersloh)

Die Helfer kommen bitte gegen 12.00 Uhr zum Platz der Gruppe Herzogenrath.

Probehund:

Pia Collet mit Zira-H (IGP 1), Gruppe Jülich

Zeitlicher Ablauf (ungefähr):

Wichtig !!!

Die Prüfung findet unter den geltenden Corona-Schutzbestimmungen statt. Der Zugang zum Vereinsgelände wird kontrolliert, am Eingang liegen Listen zur Nachverfolgung aus, in die sich bitte JEDER einträgt. Der Zutritt zum Gelände erfolgt nach der 3-G-Regel, d. h. es haben nur Geimpfte, Genesene (mit Nachweis) sowie negativ Getestete Zutritt! Wer keine Nachweise vorlegen kann, darf das Gelände nicht betreten. !!! DIES GILT FÜR ALLE !!!

Auf dem Gelände stehen ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die Abstandsregeln von mindestens 1,50 Metern müssen eingehalten werden. Wo dies nicht möglich ist, beispielsweise bei der Essensausgabe oder im Klubheim, gilt die Maskenpflicht.

Bei Fragen stehe ich Euch selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Euch für die Prüfung viel Glück und Erfolg!!!

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Hoppe

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